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Wissenswertes über Nachhaltigkeitsberichte
Die Europäische Union mit ihren Mitgliedsstaaten möchte bis 2050 klimaneutral sein („Green Deal“). Als Zwischenziel wird eine Verringerung von mindestens 55 Prozent bis 2030 im Vergleich zu 1990 angestrebt. Europa soll auf diese Weise der erste klimaneutrale Kontinent werden. Auch Unternehmen werden in die Pflicht genommen, um dieses Ziel zu erreichen. Schon seit einigen Jahren sind bestimmte große Unternehmen in der EU zur nichtfinanziellen Berichterstattung verpflichtet; durch die CSRD steigt die Zahl der berichtspflichtigen Unternehmen schrittweise auf rund 50.000 in der EU und darüber hinaus.
Die CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) verpflichtet vor allem große Unternehmen sowie bestimmte Unternehmen aus Drittstaaten mit hohem EU‑Umsatz zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. Für große Unternehmen in der EU gelten aktuell Größenkriterien wie u. a. mehr als 250 Mitarbeitende sowie bestimmte Schwellenwerte bei Bilanzsumme und Umsatz. Börsennotierte KMU erhalten längere Übergangsfristen und berichten mit vereinfachten Standards.
Nicht börsennotierte KMU sind in der Regel nicht direkt CSRD‑pflichtig, können aber über das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz und vertragliche Anforderungen großer Kunden faktisch in die Pflicht genommen werden, Nachhaltigkeitsinformationen bereitzustellen.
Für diese Unternehmen gibt es einen freiwilligen EU‑Berichtsstandard (VSME). Er ermöglicht es KMU, auf strukturierte Weise Nachhaltigkeitsdaten für ihre Geschäftspartner bereitzustellen, ohne selbst unter die gesetzliche Berichtspflicht zu fallen.
Ein Nachhaltigkeitsbericht nach CSRD ist für die betroffenen Unternehmen verpflichtend und muss den europäischen Berichtsstandards ESRS entsprechen.
Unternehmen, die freiwillig über Nachhaltigkeit berichten, können dies entweder in Form eines eigenständig gestalteten Nachhaltigkeitsreports tun oder sich nach den Vorschlägen des VSME richten. Ziel dieser Berichte ist es, sich zu Themen der Nachhaltigkeit zu positionieren und Informationsbedarfe bestimmter Stakeholder zu bedienen.
Freiwillige Reports können thematisch fokussiert sein (Ökologie, Ökonomie, Soziales) und bieten Spielraum, Schwerpunkte entsprechend der Wesentlichkeit für das Unternehmen zu setzen.
Die Erstellung eines strukturierten Nachhaltigkeitsberichts ist in vielen Fällen aufwendiger als die reine Finanzberichterstattung, weil Prozesse, Datenstrukturen und Zuständigkeiten erst aufgebaut werden müssen. Gleichzeitig steigt der Druck durch Banken, Investoren, große Kunden und öffentliche Auftraggeber, auch von nicht gesetzlich berichtspflichtigen KMU Nachhaltigkeitsinformationen zu erhalten. Viele KMU arbeiten daher daran, interne Kompetenzen aufzubauen und freiwillige Standards wie VSME kennenzulernen, um Fragen der genannten Stakeholder kompetent beantworten zu können.
Orientierung bieten die 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen (Sustainable Development Goals, SDG), die ökologische, wirtschaftliche und soziale Aspekte abdecken.
In gesetzlichen Berichten nach CSRD sowie in freiwilligen Standards wie dem VSME spielt die Wesentlichkeitsanalyse eine zentrale Rolle. Hierzu konzentrieren sich Unternehmen auf Themen, die sowohl für sie als auch ihre Stakeholder wesentlich sind. Qualitative Beschreibungen und quantitative Kennzahlen können hierbei kombiniert werden. Ebenfalls wichtig ist die Perspektive von innen nach außen und umgekehrt – also der Einfluss des Unternehmens auf Umwelt und Gesellschaft einerseits und die Auswirkungen von Nachhaltigkeitsthemen auf das eigene Geschäftsmodell andererseits.
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Die Vorteile einer Berichterstattung über Nachhaltigkeit liegen auf der Hand:
• Reputationsgewinn für das eigene Unternehmen und die eigenen Marken
• eine klarere Positionierung gegenüber Wettbewerbern
• bessere Chancen, in Lieferketten großer, CSRD‑pflichtiger Unternehmen zum Zuge zu kommen
• die Chancen bei Ausschreibungen der öffentlichen Hand zu verbessern
• im Dialog mit Banken und Investoren eine bessere Verhandlungsbasis zu haben.
Transparente Nachhaltigkeitsberichte erhöhen außerdem Ihre Attraktivität als Arbeitgeber zu erhöhen und Erwartungen von Mitarbeitenden und Bewerbenden gerecht zu werden.
Es gibt verschiedene Rankings und Studien, etwa die Analysen des Instituts für ökologische Wirtschaftsforschung (IÖW) zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. Außerdem veröffentlichen Institutionen wie Deutscher Nachhaltigkeitskodex (DNK), DIHK oder Industrie‑ und Handelskammern Praxisbeispiele und Leitfäden für Berichte von großen Unternehmen und KMU.
Für nicht börsennotierte KMU, die freiwillig berichten möchten, empfehlen wir einen Blick in den freiwillige EU‑Standard VSME.(https://www.deutscher-nachhaltigkeitskodex.de/de/berichtspflichten/voluntary-sustainability-standard-for-smes-vsme/)
Nichts ist so beständig wie der Wandel – das betrifft auch die Diskussion um die Nachhaltigkeitsberichterstattung und die sich daraus ergebenden Vorgaben.
Die gute Nachricht: Viele Unternehmen setzen sich mit dem Thema auseinander, auch solche, die auf freiwilliger Basis die Aktivitäten ihres Unternehmen auf Nachhaltigkeit überprüfen.
Den aktuellen Stand der Dinge (Februar 2026) haben wir hier für Sie zusammengestellt.
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